Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen
StVollzG NRW§ 83 Widerruf, Rücknahme
Stand: 01.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/83#abs-1 (1) Die Aufhebung von Maßnahmen zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Vollzuges der Freiheitsstrafe richtet sich nach den nachfolgenden Absätzen, soweit dieses Gesetz keine abweichende Bestimmung enthält.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/83#abs-2 (2) Rechtswidrige Maßnahmen können ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/83#abs-3 (3) Rechtmäßige Maßnahmen können ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn
1. auf Grund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände die Maßnahmen hätten unterbleiben können,
2. die Maßnahmen missbraucht werden oder
3. Weisungen nicht befolgt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/83#abs-4 (4) Begünstigende Maßnahmen nach den Absätzen 2 oder 3 dürfen nur aufgehoben werden, wenn das Interesse an der Aufhebung das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen auf den Bestand der Maßnahmen überwiegt.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 83 StVollzG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 18.02.2022 – 1 Vollz (Ws) 480 - 483/21
- OLG Hamm, 21.06.2021 – 1 Vollz (Ws) 156/21Zitiert von 1
- OLG Hamm, 27.08.2025 – 1 Vollz 185-191/25
- OLG Hamm, 20.04.2022 – 1 Vollz (Ws) 38 + 41/22
- LG Aachen, 16.08.2021 – 33a StVK 480/21
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 – VerfGH 40/21.VB-1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 29.10.2024 – 1 Vollz 438/24
- OLG Hamm, 16.09.2020 – 1 Vollz (Ws) 198/20Zitiert von 5
- LG Arnsberg, 06.04.2020 – 2 StVK 55/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 83 StVollzG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.